Europäische Union

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union („der Rat“) bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU.

Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben:

  • Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat
  • Kontrolle anderer EU-Institutionen – insbesondere der Kommission –,
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